Industrie

Was sind ein Campingplatz und ein Wohnmobilstellplatz?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Ein Campingplatz ist ein abgegrenztes Gelände, das für das vorübergehende Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen zu touristischen Zwecken vermietet wird. Er verfügt meist über sanitäre Anlagen, Stromanschlüsse und oft auch Freizeitangebote.

Ein Wohnmobilstellplatz, auch Reisemobilstellplatz, ist eine speziell für Wohnmobile konzipierte Fläche. Diese ist oft für kürzere Aufenthalte gedacht und bietet eine grundlegendere Ausstattung zur Ver- und Entsorgung (Frischwasser, Abwasser, Strom). Das Aufstellen von Vorzelten ist hier, anders als auf Campingplätzen, häufig eingeschränkt oder untersagt.

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So funktioniert es

Betreiber von Camping- und Wohnmobilstellplätzen vermieten Parzellen oder Stellflächen auf Tages-, Wochen- oder Saisonbasis. Die Buchung erfolgt oft über eine eigene Website, per Telefon oder über spezialisierte Plattformen. Bei Ankunft checken die Gäste ein, erhalten ihren zugewiesenen Platz und Zugang zu den Einrichtungen. Die Abrechnung erfolgt meist pro Nacht und Person, oft zuzüglich Nebenkosten für Strom oder einer Kurtaxe.

Die Verwaltung umfasst die Instandhaltung der Infrastruktur, die Reinigung, die Platzvergabe und die Einhaltung der Platzordnung. Moderne Plätze nutzen oft eine spezialisierte Verwaltungssoftware zur Automatisierung von Buchungen und Zahlungen.

Warum das wichtig ist

Für Betreiber stellen Camping- und Wohnmobilstellplätze ein stabiles Geschäftsmodell im wachsenden Segment des Natur- und Individualtourismus dar. Sie ermöglichen die Monetarisierung von Grundstücken mit vergleichsweise geringeren Baukosten als bei festen Unterkünften wie Ferienhäusern. Eine klare Abgrenzung der Angebote und eine effiziente Verwaltung sind entscheidend, um die Auslastung zu maximieren und sich von Mitbewerbern abzuheben, insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielgruppen von Zeltcampern und Wohnmobilreisenden.

Beispiele

  • Ein kommunaler Wohnmobilstellplatz am Rande einer Altstadt mit 20 Parzellen, Stromsäulen und einer Ver- und Entsorgungsstation für autarke Reisemobile.
  • Ein privat geführter 5-Sterne-Campingplatz an der Ostsee mit über 500 parzellierten Stellplätzen, Saison- und Dauercamping, Sanitärgebäuden, Restaurant und Kinderanimation.
  • Ein kleiner, naturnaher Campingplatz auf einem Bauernhof in den Alpen, der 15 unparzellierte Zeltplätze und 5 Stellplätze für kleine Wohnmobile anbietet.
  • Ein Transit-Stellplatz an einer Autobahnraststätte, der ausschließlich für eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit konzipiert ist.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Campingplatz und Wohnmobilstellplatz

Welche Genehmigungen benötige ich für einen Camping- oder Wohnmobilstellplatz?+
Die Anforderungen sind kantonal bzw. landesrechtlich geregelt. In Deutschland benötigen Sie eine Baugenehmigung und müssen die Camping- und Wochenendplatzverordnung Ihres Bundeslandes beachten. In Österreich ist ebenfalls eine Baubewilligung sowie oft eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. In der Schweiz variieren die Vorschriften stark je nach Kanton und Gemeinde; eine Baubewilligung und die Einhaltung von Zonenplänen sind meist unumgänglich. Eine frühzeitige Abklärung mit der zuständigen Baubehörde ist in allen drei Ländern unerlässlich.
Muss ich für die Einnahmen Umsatzsteuer abführen?+
Ja, die Vermietung von Camping- und Stellplätzen unterliegt der Umsatzsteuer. In Deutschland gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % für die reine Platzvermietung. In Österreich fallen 10 % Umsatzsteuer an. In der Schweiz beträgt der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 %. Die Kleinunternehmerregelung kann in Deutschland und Österreich eine Befreiung ermöglichen, während in der Schweiz die generelle Umsatzsteuerpflicht ab 100.000 CHF Umsatz greift. Nebeneinnahmen können abweichenden Steuersätzen unterliegen.
Was ist der Unterschied zwischen Campen und 'Wildcampen'?+
Campen bezeichnet das Übernachten auf offiziell ausgewiesenen Camping- oder Stellplätzen gegen Entgelt. 'Wildcampen', also das Zelten oder Abstellen des Wohnmobils in der freien Natur außerhalb dieser Plätze, ist im DACH-Raum größtenteils verboten oder stark reglementiert. In Deutschland und Österreich entscheiden Landes- und Gemeinderechte darüber. In der Schweiz ist es oberhalb der Baumgrenze teilweise geduldet, aber kantonale Verbote sind häufig. Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers ist oft erforderlich.
Wie grenzt sich ein Wohnmobilstellplatz von einem Parkplatz ab?+
Ein Parkplatz dient lediglich dem Abstellen eines Fahrzeugs. Ein Wohnmobilstellplatz ist hingegen explizit für das Übernachten im Fahrzeug konzipiert und bietet dafür oft eine grundlegende Infrastruktur wie Strom, Wasser oder Entsorgung. Rechtlich ist das Übernachten auf reinen Parkplätzen meist nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für eine Nacht geduldet, nicht zu touristischen Zwecken. Stellplätze sind hingegen genehmigte Beherbergungsflächen, für die auch eine Gebühr und oft eine Kurtaxe anfallen.
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