Hausverwaltung

Was ist eine Schadensmeldung?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Eine Schadensmeldung ist die offizielle und dokumentierte Benachrichtigung über einen neu aufgetretenen oder entdeckten Schaden an einer Ferienunterkunft. Sie dient als Grundlage für die Regulierung des Schadens, sei es durch Einbehalt der Kaution, Inanspruchnahme einer Versicherung oder direkte Abrechnung mit dem Gast.

Die Meldung kann sowohl vom Gast während des Aufenthalts als auch vom Gastgeber oder dessen Personal nach dem Check-out erfolgen. Eine lückenlose und zeitnahe Dokumentation ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung.

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So funktioniert es

Der Prozess beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Unmittelbar danach sollte der Schaden detailliert dokumentiert werden, idealerweise durch hochauflösende Fotos oder Videos aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie das Datum, die Uhrzeit und eine genaue Beschreibung des Schadens und der Umstände.

Anschließend wird die formelle Meldung erstellt. Diese sollte schriftlich (z. B. per E-Mail oder über das Nachrichtenportal einer Buchungsplattform) an die relevante Partei gesendet werden. Bei Meldung durch den Gastgeber an den Gast sollte eine Frist zur Stellungnahme gesetzt werden.

Bei größeren Schäden ist oft eine sofortige Meldung an die Haftpflichtversicherung des Gastes oder die eigene Vermieter-Haftpflichtversicherung notwendig. Hierbei sind die in der Police festgelegten Fristen und Formalitäten strikt einzuhalten.

Warum das wichtig ist

Eine systematische Vorgehensweise bei der Schadensmeldung schützt Ihr Eigentum und Ihre finanziellen Interessen. Sie schafft eine professionelle und nachvollziehbare Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Gästen, Buchungsplattformen oder Versicherungen. Ohne eine zeitnahe und gut dokumentierte Schadensmeldung riskieren Gastgeber, auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben und verlieren im Streitfall an Glaubwürdigkeit.

Beispiele

  • Ein Gast stößt eine teure Vase um. Er meldet den Schaden sofort per E-Mail mit einem Foto an den Gastgeber.
  • Das Reinigungspersonal entdeckt nach dem Check-out einen großen Rotweinfleck auf dem Sofa. Die Hausverwaltung dokumentiert den Schaden und kontaktiert den ehemaligen Gast.
  • Nach einem schweren Sturm stellt der Eigentümer fest, dass mehrere Dachziegel des Ferienhauses fehlen. Er erstellt eine Schadensmeldung für seine Gebäudeversicherung.
  • Ein Gast meldet bei Ankunft, dass die Spülmaschine nicht funktioniert. Dies ist eine Mängelanzeige, die ebenfalls eine Form der Schadensmeldung darstellt und schnelles Handeln erfordert.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Schadensmeldung

Welche Fristen gelten für eine Schadensmeldung?+
Es gibt keine pauschale gesetzliche Frist, jedoch gilt der Grundsatz der Unverzüglichkeit. Schäden sollten so schnell wie möglich nach Entdeckung gemeldet werden. Versicherungsbedingungen und die AGB von Buchungsportalen enthalten oft konkrete Fristen, z. B. 24 bis 48 Stunden nach Check-out des Gastes, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Was muss eine vollständige Schadensmeldung enthalten?+
Eine gute Schadensmeldung enthält das Datum und die Art des Schadens, eine detaillierte Beschreibung, aussagekräftige Fotos oder Videos, die Buchungsdaten des verantwortlichen Gastes sowie nach Möglichkeit einen Kostenvoranschlag für die Reparatur oder den Ersatz. Diese Dokumentation ist entscheidend für die weitere Abwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schaden und normaler Abnutzung?+
Normale Abnutzung (z. B. leichte Kratzer im Boden, verblassende Polster) ist durch die vertragsgemäße Nutzung abgedeckt und vom Vermieter zu tragen. Ein Schaden entsteht durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z. B. Brandflecken, zerbrochenes Glas) und ist vom Verursacher zu verantworten.
Muss der Gast einen Schaden melden?+
Ja, Mieter haben eine gesetzliche Anzeigepflicht für Mängel und Schäden, die während ihrer Mietzeit entstehen. Diese Pflicht ergibt sich in Deutschland aus § 536c BGB, in Österreich aus § 1097 ABGB und in der Schweiz aus Art. 257g OR. Eine Verletzung dieser Pflicht kann den Gast schadensersatzpflichtig machen.
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