Industrie

Was ist ein Privatzimmer?

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026

Ein Privatzimmer ist eine Unterkunftsart, bei der Gäste einen abschließbaren Raum innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses mieten, das gleichzeitig vom Gastgeber bewohnt wird. Bereiche wie Badezimmer, Küche oder Wohnzimmer werden in der Regel gemeinschaftlich genutzt, obwohl auch Konfigurationen mit eigenem Bad möglich sind.

Im Gegensatz zur Miete einer gesamten Ferienwohnung oder einer Einliegerwohnung zeichnet sich die Privatzimmervermietung durch die Anwesenheit und Interaktion mit dem Gastgeber aus. Dieses Modell wird oft auch als Homesharing bezeichnet und ist eine verbreitete Kategorie auf vielen Online-Buchungsportalen.

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So funktioniert es

Gastgeber inserieren ein freies Zimmer in ihrer selbstgenutzten Immobilie auf einem Buchungsportal und legen Verfügbarkeiten, Preise und Hausregeln fest. Gäste können dieses Zimmer für einen kurzen Zeitraum buchen. Während des Aufenthalts teilen sich Gast und Gastgeber die Wohnung, was eine persönliche Interaktion ermöglicht.

Die Kommunikation, Buchung und Bezahlung erfolgen meist über die Plattform. Der Gastgeber ist für die Sauberkeit des Zimmers, die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung und die Einhaltung aller lokalen Vorschriften, wie die Abführung einer eventuellen Ortstaxe, verantwortlich.

Warum das wichtig ist

Für Gastgeber stellt die Vermietung eines Privatzimmers eine zugängliche Möglichkeit dar, mit ungenutztem Wohnraum zusätzliche Einnahmen zu generieren, ohne eine separate Immobilie erwerben zu müssen. Die Einstiegshürden sind oft niedriger als bei der Vermietung einer kompletten Ferienwohnung. Dennoch unterliegt auch diese Form der Beherbergung steuerlichen Pflichten und lokalen Melderegeln. Die genauen Rahmenbedingungen für die private Vermietung und die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit hängen von nationalen und lokalen Regelungen ab.

Beispiele

  • Ein Student in Berlin vermietet während der Semesterferien sein freies WG-Zimmer an Touristen.
  • Ein Rentnerpaar in einem Haus am Bodensee bietet das ehemalige Kinderzimmer mit Seeblick als Gästezimmer an.
  • Eine Familie in Zürich vermietet ihr Gästezimmer mit eigenem Bad regelmäßig an Geschäftsreisende.
  • Ein Künstler in Wien finanziert sein Atelier mit, indem er ein separates Zimmer in seiner Altbauwohnung an Kulturtouristen vermietet.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Privatzimmer

Muss ich für die Vermietung eines Privatzimmers ein Gewerbe anmelden?+
Das hängt von Umsatz, Gewinn und Regelmäßigkeit ab. In Deutschland kann es als private Vermögensverwaltung gelten, bei hoher Professionalität wird es aber gewerblich. In Österreich ist die Grenze zur Gewerblichkeit schnell erreicht und eine Gewerbeberechtigung oft nötig. In der Schweiz ist die Abgrenzung kantonal geregelt und wird anhand der Selbstständigkeit beurteilt. Eine steuerliche Beratung ist in allen drei Ländern empfohlen.
Welche Steuern fallen bei der Vermietung eines Privatzimmers an?+
Einnahmen unterliegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Einkommensteuer. Abhängig vom Umsatz kann Umsatzsteuer (DE/AT) bzw. Mehrwertsteuer (CH) anfallen, wobei nationale Kleinunternehmerregelungen oder Befreiungen greifen können. Zusätzlich erheben viele Gemeinden eine vom Gast zu zahlende Ortstaxe, Kurtaxe oder Gästetaxe, die Sie als Gastgeber einziehen und abführen müssen.
Darf ich als Mieter ein Zimmer meiner Wohnung untervermieten?+
Als Mieter benötigen Sie für die Untervermietung eines Zimmers fast immer die ausdrückliche Erlaubnis Ihres Vermieters. Eine unerlaubte Untervermietung kann in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Abmahnung oder die Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, um rechtlich abgesichert zu sein.
Gibt es rechtliche Unterschiede zur Vermietung einer kompletten Ferienwohnung?+
Ja, die Vermietung eines Zimmers in der eigenen Hauptwohnung, auch Homesharing genannt, kann von strengen Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum ausgenommen sein. Solche Gesetze, die in vielen Städten in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Vermietung ganzer Wohnungen beschränken, greifen hier oft nicht. Registrierungspflichten und die Abführung von Tourismusabgaben gelten aber in der Regel trotzdem.
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