Industrie

Was ist Co-Hosting?

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Co-Hosting ist ein Kooperationsmodell in der Kurzzeitvermietung, bei dem ein Immobilieneigentümer (der Gastgeber) eine andere Person oder ein Unternehmen (den Co-Host) beauftragt, bei der Verwaltung der Ferienunterkunft und der Betreuung der Gäste zu helfen. Der Co-Host übernimmt dabei operative Aufgaben, die vom Eigentümer delegiert werden.

Zu den typischen Aufgaben eines Co-Hosts gehören die Gästekommunikation, die Verwaltung des Belegungskalenders, die Organisation von Check-in und Check-out, die Koordination der Endreinigung sowie die Erstellung und Pflege des Online-Inserats. Im Gegensatz zu einer vollumfänglichen Hausverwaltung behält der Eigentümer oft die strategische und finanzielle Kontrolle.

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So funktioniert es

Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Co-Host, die den genauen Leistungsumfang und die Vergütung festlegt. Gängige Vergütungsmodelle sind eine prozentuale Beteiligung an den Buchungseinnahmen (oft zwischen 10 % und 25 %), eine feste Gebühr pro Buchung oder eine monatliche Pauschale.

Der Eigentümer gewährt dem Co-Host in der Regel Zugriff auf die Inserate auf den Vermittlungsplattformen, damit dieser die Buchungen und die Gästekommunikation verwalten kann. Die Auszahlung der Mieteinnahmen erfolgt weiterhin an den Eigentümer, der dann den Co-Host gemäß der Vereinbarung bezahlt.

Warum das wichtig ist

Co-Hosting bietet Eigentümern von Ferienunterkünften eine flexible Möglichkeit, den zeitaufwendigen operativen Betrieb auszulagern, ohne die vollständige Kontrolle oder das Eigentum abzugeben. Es ist eine ideale Lösung für Gastgeber, die nicht vor Ort wohnen, mehrere Objekte besitzen oder aus beruflichen oder privaten Gründen nicht die Zeit für die tägliche Gästebetreuung haben. Dies ermöglicht eine professionelle Verwaltung und kann die Gästezufriedenheit sowie die Auslastung verbessern.

Beispiele

  • Ein Eigentümer aus Berlin besitzt eine Ferienwohnung an der Ostsee und beauftragt einen lokalen Co-Host mit der Schlüsselübergabe, der Gästebetreuung vor Ort und der Koordination der Reinigung.
  • Eine berufstätige Gastgeberin in Wien nutzt einen Co-Host ausschließlich für die Beantwortung von Gästeanfragen und die Kommunikation, die außerhalb ihrer Arbeitszeiten anfallen.
  • Ein älteres Ehepaar in der Schweiz lässt die Online-Inserate und die Preisgestaltung für ihr Chalet von einem technisch versierten Co-Host verwalten, während sie sich weiterhin persönlich um die Gäste und das Housekeeping kümmern.
  • Ein Co-Host spezialisiert sich auf mehrere Wohnungen in einem einzigen Apartmentkomplex und kann so Synergien bei der Reinigung und beim Check-in-Management nutzen.

Offizielle Quellen und Referenzen

Häufige Fragen zu Co-Hosting

Was ist der Unterschied zwischen einem Co-Host und einer Hausverwaltung?+
Ein Co-Host konzentriert sich typischerweise auf operative, gästenahe Aufgaben für einzelne Objekte, oft mit direkter Absprache mit dem Eigentümer. Eine klassische Hausverwaltung (Property Management) bietet meist ein umfassenderes Dienstleistungspaket für ein ganzes Portfolio, das auch strategische Aspekte wie Marketing, Finanzreporting und die komplette rechtliche Abwicklung umfassen kann. Die Vertragsverhältnisse sind bei Hausverwaltungen oft formeller und langfristiger ausgelegt.
Wie wird ein Co-Host üblicherweise bezahlt?+
Die Vergütung eines Co-Hosts ist Verhandlungssache. Gängige Modelle sind eine prozentuale Beteiligung an den Buchungseinnahmen, meist zwischen 10 % und 25 %, je nach Umfang der übernommenen Aufgaben. Alternativ können eine feste Gebühr pro Aufenthalt, eine Pauschale pro Monat oder eine Kombination aus verschiedenen Modellen vereinbart werden. Die gewählte Methode sollte die Verantwortlichkeiten und den erwarteten Arbeitsaufwand widerspiegeln.
Wer ist rechtlich und steuerlich für die Vermietung verantwortlich?+
Der Immobilieneigentümer bleibt in der Regel der alleinige Vertragspartner des Gastes und trägt die primäre rechtliche und steuerliche Verantwortung. Er ist für die Abführung von Einkommensteuer, Umsatzsteuer und lokalen Abgaben wie der Kurtaxe verantwortlich. Der Co-Host agiert als Dienstleister oder Beauftragter des Eigentümers. Die genauen Haftungsfragen sollten vertraglich zwischen Eigentümer und Co-Host klar geregelt werden.
Muss ich als Co-Host ein Gewerbe anmelden?+
Ja, in der Regel schon. Wer als Co-Host selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, tätig wird, betreibt ein Gewerbe. Dies erfordert in Deutschland und Österreich eine Gewerbeanmeldung. In der Schweiz ist eine Anmeldung als selbstständig erwerbende Person bei der zuständigen Ausgleichskasse erforderlich. Die Einnahmen müssen in allen drei Ländern ordnungsgemäß in der persönlichen Steuererklärung deklariert werden.
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